Geschrieben von Ulrich C.M.W. ist ein Fw-Fahrzeug kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung...
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage (am besten noch mit entsprechende Rechtsgrundlage) hat mir bisher auch noch keiner gegeben, aber:
Da es die sonstigen Kfz als eigene Fahrzeugklasse nur national gibt, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich bei Feuerwehr-Fahrzeugen nach EU-Recht (und nur noch das ist inzwischen für neue Genehmigungen anzuwenden) um N-Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt.
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