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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 776874 | ||
Datum | 09.11.2013 13:19 MSG-Nr: [ 776874 ] | 12846 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. M.W. ist ein Fw-Fahrzeug kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung... Eine eindeutige Antwort auf diese Frage (am besten noch mit entsprechende Rechtsgrundlage) hat mir bisher auch noch keiner gegeben, aber: Da es die sonstigen Kfz als eigene Fahrzeugklasse nur national gibt, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich bei Feuerwehr-Fahrzeugen nach EU-Recht (und nur noch das ist inzwischen für neue Genehmigungen anzuwenden) um N-Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt. | ||||
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