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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW776874
Datum09.11.2013 13:19      MSG-Nr: [ 776874 ]12846 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.M.W. ist ein Fw-Fahrzeug kein Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung...

Eine eindeutige Antwort auf diese Frage (am besten noch mit entsprechende Rechtsgrundlage) hat mir bisher auch noch keiner gegeben, aber:

Da es die sonstigen Kfz als eigene Fahrzeugklasse nur national gibt, gehe ich erstmal davon aus, dass es sich bei Feuerwehr-Fahrzeugen nach EU-Recht (und nur noch das ist inzwischen für neue Genehmigungen anzuwenden) um N-Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung handelt.

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