Hallo,
Geschrieben von Ulrich C.so funktioniert aber der Rechtsstaat nicht
Einspruch Euer Ehren!
Genau so funktioniert unser Rechtsstaat, und darüber sollten wir als Feuerwehr, Brandschutzdienststelle und Bauaufsicht auch heilfroh sein.
Das Landesbaurecht regelt den Wohnungsbau abschließend. Die baurechtlichen Schutzziele sind eingehalten, wenn die im Baurecht genannten Mindestanforderungen eingehalten sind. Und da steht meines Wissens nichts zu betrieblich-organisatorischen Maßnahmen in Wohngebäuden drin. (außer die LBO Berlin hat da was drin, dann möge mich bitte jemand drauf hinweisen)
Um das Schutzziel der möglichen Rettung von Menschen und (Nutz)Tieren umzusetzen setzen die Bauordnungen auf Selbstrettung. Wer nicht aus der Brandnutzungseinheit kommt, hat Pech gehabt. Ebenso hat Pech gehabt, wer sich selbst durch irgendwelche Fallen die Flucht erschwert. Auch die Mitbewohner/Hausgemeinschaft, die das duldet und nicht dagegen vorgeht, hat im Brandfall Pech gehabt.
Ist ein Treppenraum (mit den entsprechenden Abschlüssen vorhanden, sind Fenster als anleiterbare Stellen vorhanden, sind raumabschließend feuerwiderstandsfähige Bauteile vorhanden, dann kann die Hausgemeinschaft gemeinsam doch beschließen, ihr Gebäude gegen Eindringen von außen zu sichern. Von innen öffenbare Zwischengitter? Why not? Als nichtbrennbare Einbauten im Treppenraum möglich. Riegel? Spezialschlösser? Hat die Deutsche Bank auch. Die hats auch nicht so gern, dass man sich Zutritt zu ihrem Gebäude verschafft. Regt sich auch keine Feuerwehr oder Lokalpolitiker drüber auf. Hat man einen bestandsgeschützten Bau aus der Jahrhundertwende, dann sieht man Rettungswege aus heutiger Sicht durchaus als problematisch an. Türen ohne Anforderung, fehlende Selbstschließer, ja, war damals so zulässig. Wenn ein zweiter Rettungsweg vorhanden ist, dann kann der erste Rettungsweg gegenüber heutigen Anforderungen auch mangelhaft/bestandsgeschützt sein, die obersten Bauaufsichtsbehörden sehen dabei aber trotzdem keine erhebliche Gefahr, die eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen könnte. Ist der Treppenraum durch Brandeinwirkung nicht mehr nutzbar, kann die Feuerwehr Bewohner an der jeweiligen Anleiterstelle abholen. Das ist Bestandsschutz. Wenns dem Bauherrn zu unsicher ist, dann darf er gerne aus eigenem Antrieb Verbesserungen vornehmen, ebenso darf jeder Mieter ausziehen, dem es zu unsicher in einem bestandsgeschützten Gebäude ist. Es ist aber kein Problem, dass sich die Feuerwehr ans Knie zu nageln hat.
Je mehr die Feuerwehr den Herrn und Frauen Staatsbürgern (oder Nicht-will-Staatsbürger) vorgaukelt, ihnen jederzeit und bedingungslos zur Abholung aus der Brandnutzungseinheit (statt Selbstrettung!) zur Verfügung zu stehen, genauso wie man jedes Ästchen vom Radweg klaubt, umso mehr verlassen die sich auf die Vollkaskomentalität und stellen Ansprüche.
Die Feuerwehr lösch, wenn man sie lässt. Wenn nicht, dann gibt es Brandwände/Gebäudeabschlusswände, die der Brandausbreitung auch vorbeugen, wenn man die Feuerwehr im Brandfall auf Teufel komm raus nicht im Haus haben möchte. Die Feuerwehr rettet jeden, der gerettet werden will. Wer nicht gerettet werden will oder den Rettungskräften den Zugang erschwert, der hat halt Pech gehabt. Auch wenn sich jemand (mutwillig oder fahrlässig) so wegrichtet, dass er/sie/es nicht mehr Herr seiner Sinne ist, ist das nicht der Feuerwehr anzukreiden, wenn es im Brandfall halt nicht so klappt mit der Selbstrettung. Und spätestens, wenn der Arsch Brandblasen wirft, wird man es sich als Bewohner gründlich überlegen, die Feuerwehrleute, die über Rettungsgeräte einen zweiten Rettungsweg ermöglichen, mit Steinen zu bewerfen.
Trotzdem Hut ab vor den Berliner Kameraden, die trotzdem sich den Hintern aufreißen und immer wieder versuchen, Hilfe zu leisten, auch über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinaus, und trotz der Angriffe auf die Hilfskräfte.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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