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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorPete8r M8., Wien / Wien777236
Datum15.11.2013 20:43      MSG-Nr: [ 777236 ]11926 x gelesen

Die Ausnahmen zum Notbremsassistenten stehen in der VO(EU) 347/2012:
Erfasst sind vom ursprünglichen Zeitplan nur Fahrzeuge > 8t hzGG mit Druckluftbremse und Luftfederung an der Hinterachse; die anderen kommen später dran. geländefahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen sind draußen.

Die Ausnahmen zu den Spurhaltesystemen stehen in der VO(EU) 351/2012:
Fahrzeuge bis 8t, Geländefahrzeuge und Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen sind draußen

Im Gelände hat der Zauber wirklich nichts verloren, sorry, und im übrigen Danke an Christian.

Grüsse
Peter

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