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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 777227 | ||
Datum | 15.11.2013 16:40 MSG-Nr: [ 777227 ] | 11976 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter M. Mein Kenntnisstand /aus einem anderen Konzern): ESP-Pflicht ist über die Geländegängigkeits-Schiene und bei Straßenfahrzeugen wohl auch über eine der beiden beschriebenen Varianten zu verneinen; Brems- und Spurhalteassistent sind da heikler, da hilft ev. nur die Geländegängigkeit.. Gibt es denn eine entsprechende Befreiung nach Artikel 14 Absatz 3 der hier diskutierten Verordnung? Geschrieben von Peter M. Ja, da muss ich alle möglichen Systeme durch GMV und Schulung ersetzen, und ja, dabei werden Fehler gemacht - aber ich brauche die "erhöhte Mobilität" eben, und irgendeinen tod sterben wir alle. Gerade beim Notbrems- und Spurhalteassistenten sehe ich eigentlich keine besonderen (technischen) Gründe, die gegen eine Implementierung in Einsatzfahrzeuge sprechen? | ||||
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