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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 777208 | ||
Datum | 15.11.2013 10:19 MSG-Nr: [ 777208 ] | 12080 x gelesen | ||
Mein Kenntnisstand /aus einem anderen Konzern): ESP-Pflicht ist über die Geländegängigkeits-Schiene und bei Straßenfahrzeugen wohl auch über eine der beiden beschriebenen Varianten zu verneinen; Brems- und Spurhalteassistent sind da heikler, da hilft ev. nur die Geländegängigkeit.. Ein paar Worte zum ABS: Quersperre schaltet das ABS ab, punkt, aus. Für die Längssperre allein (oder den zuschaltbaren Allradantrieb) gibt es Regelstrategien, die eine ev. trägere ABS-Regelung ermöglichen und die abstimmen und einbauen ist kein Hexenwerk, s'ist nur deutlich aufwändiger und nicht jeder Hersteller will die Kosten targen. Wer ernsthaft Geländewagen/-LkW baut, kann das. Ich habe Verständnis für den Normengeber, wenn der den 08/15-SUV nicht von der Schaufel lassen will, aber bei Sonderfahrzeugen könnten die Verfasser durchaus etwas weniger bürokratisch sein: Ja, da muss ich alle möglichen Systeme durch GMV und Schulung ersetzen, und ja, dabei werden Fehler gemacht - aber ich brauche die "erhöhte Mobilität" eben, und irgendeinen tod sterben wir alle. Grüsse Peter | ||||
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