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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 777196 | ||
Datum | 14.11.2013 20:53 MSG-Nr: [ 777196 ] | 12624 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan R. Das würde ja bedeuten, dass es sich bei einem Im Gegensatz zu UC halte ich ein Feuerwehrfahrzeug für ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung nach Nummer 5.8 der entsprechenden Richtlinie. Demnach würde keine ESP-Pflicht bestehen. UC dagegen hält das Feuerwehrfahrzeug weiterhin für ein sonstiges Kfz, das sich in keine der EU-Fahrzeugklassen einordnen lässt und für das deswegen die ESP-Pflicht nicht gilt. Egal wer von uns beiden nun Recht hat: eine ESP-Pflicht scheint es für Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t nicht zu geben?! (wobei das Feuerwehrfahrzeug hier ein speziell für die Zwecke der Feuerwehr gestaltetes Fahrzeug ist; hü-LKW oder -Busse unterliegen IMNSHO der ESP-Pflicht im gleichen Rahmen wie für zivile Anwender) | ||||
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