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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW777194
Datum14.11.2013 20:20      MSG-Nr: [ 777194 ]12213 x gelesen

Mahlzeit zusammen!

Um mal etwas mehr Substanz in die Diskussion zu bringen:

Nach kurzer google-Recherche ist die Rechtsgrundlage für die ESP-Pflicht offensichtlich die Verordnung (EG) Nr. 661/2009.

Dort findet sich in Kapitel III:

Artikel 12 Elektronische Fahrdynamik-Regelsysteme

(1) Fahrzeuge der Klassen M 1 und N 1 müssen mit einem elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem ausgerüstet werden, das den Vorschriften dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen entspricht.

(2) Mit Ausnahme von Geländefahrzeugen gemäß Anhang II Teil A Nummern 4.2 und 4.3 der Richtlinie 2007/46/EG müssen folgende Fahrzeuge mit einem elektronischen Fahrdynamik- Regelsystem ausgerüstet werden, das den Vorschriften dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen entspricht:

a) Fahrzeuge der Klassen M 2 und M 3 , außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Gelenkbusse und Busse der Klassen I oder A,

b) Fahrzeuge der Klassen N 2 und N 3 , außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Sattelzugmaschinen mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung gemäß Anhang II Teil A Nummern 5.7 und 5.8 der Richtlinie 2007/46/EG,

c) Fahrzeuge der Klassen O 3 und O 4 , die über eine Luftfederung verfügen, außer Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen, Anhänger für Schwerlasttransporte und Anhänger mit Bereichen für stehende Fahrgäste.


Daraus lese ich:
1. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung sind ausgenommen
2. anerkannte Geländefahrzeuge über 3,5t sind ausgenommen

und mir scheint die ganze Diskussion hier irgendwie, äh, seltsam.

Oder liest jemand die Vorschrift anders als ich?

(ja, offensichtlich mindestens ein Aufbauhersteller....)

Da die ganzen EU-Rechtsakte alles andere als einfach zu lesen und anzuwenden sind, halte ich es ja durchaus für möglich, dass meine zugegeben recht oberflächliche Recherche zu einem falschen oder unvollständigen Ergebnis geführt hat, insofern wäre ich für Ergänzungen und Korrekturen durchaus dankbar!

P.S.: interessant finde ich übrigens, dass auch Spurhalte-Warnsysteme und Notbrems-Assistenzsysteme vorgeschrieben werden.
P.P.S.: ebenfalls interessant, dass nun für die M+S-Reifen bestimmte Eigenschaften vorgeschrieben werden (sollen?)...

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