Hier die Antwort des KBA:
Hallo Herr XXX,
Ausnahmen zu einem typgenehmigten Fahrzeug bei Nichterfüllung von Einzelrechtsakten erhalten Sie vom Hersteller des Basisfahrzeugs, der diese die Ausnahmen beim KBA beantragen kann.
Ich empfehle Ihnen, die Bereitschaft zur Beantragung dieser Ausnahmen durch den Hersteller bestätigen zu lassen, wenn Ihnen kein Fahrzeug mit einer neueren Bremsanlage angeboten werden kann.
Alternativ könnten Sie mit Ihrer Zulassungsstelle abklären, ob es dort nicht auch eine tolerante Lösung gibt wie beim Abgas.
Die Zulassung selbst liegt nicht in der Zuständigkeit des KBA sondern der der Länder
Von Mercedes-Benz habe ich noch keine Rückmeldung.
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