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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 776846 | ||
Datum | 08.11.2013 19:03 MSG-Nr: [ 776846 ] | 12782 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Wäre ich zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen, würde ich erstmal ein paar Fragen stellen: Was wäre die Alternative? Das Fahrzeug verschrotten? In der Regel werden solche Genehmigungen problemlos erteilt. Passiert z.B. auch zu Hauf für Fahrzeuge, die vom Hersteller "auf Halde" produziert wurden oder beim Händler halt noch unangemeldet im Ausstellungsraum stehen. Wurde auch zuhauf damals bei EU-Importen ohne Leuchtweitenregulierung genehmigt, als das in D schon Pflicht war. Selbst da war die Nachrüstung technisch zu aufwändig, bei ESP wird sie wenn überhaupt möglich noch aufwändiger. Geschrieben von Henning K. (hier in NRW sind übrigens die Bezirksregierungen zuständig, da kann nicht jede Zulassungsbehörde für sich was genehmigen...) Ja, in der Regel läuft das über Bezirks- oder Landesregierung. Gruß, Michael | ||||
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