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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 776839 | ||
Datum | 08.11.2013 17:41 MSG-Nr: [ 776839 ] | 13130 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan R. Also siehst du hier auch kein Problem der Zulassung wenn das Fahrzeug im Januar 2014 bestellt wurden aber erst z.B. Ende November 2014 zugelassen wird und kein ESP besitzt, ja?! Wäre ich zuständige Behörde für Ausnahmegenehmigungen, würde ich erstmal ein paar Fragen stellen: - war die Änderung der Vorschriften beim Beginn des Ausbaus schon bekannt? - hat sich der Zeitraum zwischen Bestellung und Zulassung unvorhersehbar verlängert? - kann das Fahrzeug (und mit welchem Aufwand) auf die neue Vorschriftenlage nachgerüstet werden? und vielleicht auch: - wie relevant sind die neuen Vorschriften für die betreffende Anwendung? (hier in NRW sind übrigens die Bezirksregierungen zuständig, da kann nicht jede Zulassungsbehörde für sich was genehmigen...) | ||||
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