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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 | 35 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 776787 | ||
Datum | 08.11.2013 11:38 MSG-Nr: [ 776787 ] | 13180 x gelesen | ||
Hallo, 1. Eine Aussschreibung für ein komplettes Fahrzeug machen, damit ist der Aufbauhersteller Generalunternehmer, in der Leistungsbeschreibung wird ein zum Zeitpunkt der Auslieferung den gelten Vorschriften entsprechenden, zulassungsfähiges Fahrzeug verlangt. Damit liegt das Problem nicht bei euch. 2. Es gibt nicht nur im Bereich der Feuerwehren Aufbaudauern vom Fahrgestell zum Komplettfahrzeug von tweilweise mehr als einem Jahr. Dafür gibt es Ausnahmeregelungen, zuletzt auch im Rahmen von Einzelgenehmigungen. Die kann eine Zulassungsbehörde erteilen. Unser Fahrzeug wurde auch erst Mitte 2010 zugelassen und hatte noch Euro4, obwohl damals eigentlich schon Euro5 Vorschrift war. Das Fahrgestell war Mitte 2009 gebaut worden, eine Ausnahmegenehmigung kein Problem. Gruß, Michael | ||||
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