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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorStef8an 8R., Goslar / NDS776786
Datum08.11.2013 10:03      MSG-Nr: [ 776786 ]13190 x gelesen

Meiner Meinung nach kann das Fahrgestell nicht schon vorher zugelassen werden, da es dann wieder Probleme mit der Ausnahmegenehmigung für EURO 5 gibt, da diese nur für komplette Feuerwehrfahrzeuge gilt und nicht für reine Fahrgestelle oder irre ich da?!

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