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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU535 Beiträge
AutorStef8an 8R., Goslar / NDS777195
Datum14.11.2013 20:33      MSG-Nr: [ 777195 ]12079 x gelesen

Das würde ja bedeuten, dass es sich bei einem
Feuerwehrfahrzeug um ein Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung handelt und keine ESP Pflicht besteht richtig?!

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ESP Pflicht ab 01.11.2014 und EU5 - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt